Als Mieter werden Sie regelmässig mit
wichtigen Fragen des Mietrechts konfrontiert.
Mietvertrag,
Mietzinsreduktion, Kündigung, Kündigungsanfechtung Erstreckung des
Mietverhältnis, Ausserterminliche Kündigung, Mängel am Mietobjekt
sind Themen, mit welchen jeder Mieter sich früher oder später
beschäftigen muss. Das Schweizer Mietrecht ist im
Obligationenrecht geregelt (OR). Die Rechtsprechung der Gerichte und
Mietämter haben im Mietrecht eine besondere Bedeutung. Durch den
Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache
zum Gebrauch auf Zeit zu überlassen. Der Mieter entrichtet dafür
einen Mietzins. Der Mietvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit keiner
besonderen Form.
Bei folgenden Fragen zum Mietrecht können
wir Ihnen mit einer schriftlichen Rechtsauskunft weiterhelfen:
- Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie
feststellen, dass Ihre Mietwohnung oder Ihr Geschäftsraum Mängel
hat (z.B. Lärm- oder Geruchsimmissionen, bauliche Mängel, usw.)?
Wann können Sie denMietzins hinterlegen? Wie läuft das
Verfahren?
- Wie fechten Sie eine Kündigung
richtig an? Wann haben Sie Anspruch auf eine Erstreckung des
Mietverhältnisses?
- Wann können Sie eine
Mietzinsreduktion geltend machen? Wie läuft das Verfahren?
- Wie viel dürfen die Nebenkosten
höchstens betragen und wie können Sie diese kontrollieren?
- Sie wollen die Wohnung oder Ihr
Geschäft ausserterminlich kündigen. Was müssen Sie unbedingt
beachten?
- Es sind Schäden an der Wohnung oder im
Geschäft entstanden? Wann hafte ich als Mieter? Welche Kosten muss
der Mieter vollständig oder zum Teil selber tragen?
- Wie funktioniert das Verfahren vor der
Schlichtungsbehörde und dem Mietgericht? Welches sind die
Voraussetzung zur Einleitung eines solchen Verfahrens und welche
Kosten entstehen?
Senden Sie uns ein Mail oder benutzen Sie
unser Anfrageformular, falls Sie weitergehende Fragen zum Mietrecht
haben.
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